Steuerberater Thorsten Strauß Persönliche Beratung. Klare Lösungen.
Mehr als 25 Jahre Erfahrung in der steuerlichen Beratung von Privatpersonen und Unternehmern in München.
Damit Ihre Steuern planbar werden.
Ich begleite Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen dabei, steuerliche Pflichten effizient zu erfüllen und steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
Über mich
Steuerberater Thorsten Strauß bespricht Unterlagen mit einer Mitarbeiterin in seiner Kanzlei
Steuerberater aus Überzeugung.
Seit meiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten im Jahr 1995 ist die Steuerberatung mein beruflicher Weg.
Nach Stationen in mehreren Kanzleien in München und meiner Bestellung zum Steuerberater im Jahr 2014 verfüge ich über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Steuerberatung. 2015 gründete ich meine eigene Kanzlei. Seit Januar 2025 führe ich diese wieder als alleiniger Inhaber in Unterföhring. Mein Anspruch ist es, meine Mandanten persönlich und individuell zu begleiten, steuerliche Herausforderungen klar zu erklären und gemeinsam die bestmögliche Lösung zu entwickeln. Zudem spezialisiere ich mich gerade auf dem Themengebiet der Krypto-Besteuerung.
Dabei ist eine vertrauensvolle, diskrete und verlässliche Tätigkeit für mich essenziell und selbstverständlich.
Digitale Prozesse für effiziente Abläufe.
Mein Ansatz in der Steuerberatung ist es, komplexe steuerliche Themen verständlich zu erklären und daraus klare, praktikable Lösungen zu entwickeln.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt auf der digitalen Buchführung und Belegorganisation. Mit bewährten digitalen Lösungen wie DATEV Unternehmen online können Belege revisionssicher digital erfasst, zugeordnet und verarbeitet werden – effizient und ohne Papieraufwand. Dadurch entsteht eine direkte Verbindung zwischen Mandant, Kanzlei und Finanzverwaltung, die Prozesse vereinfacht und Zeit spart. Mein Ziel ist eine Beratung, die nicht nur fachlich überzeugt, sondern auch im Alltag funktioniert – mit klaren Strukturen, praxisnahen Lösungen und persönlicher Betreuung.
So bleibt mehr Raum für das Wesentliche:
Ihre unternehmerischen und persönlichen Ziele.
Thorsten Strauß
Steuerberater · Unterföhring
Mein Fachgebiet
Ich berate Privatpersonen, Unternehmer und Freiberufler in steuerlichen Angelegenheiten – von der laufenden Deklaration bis zu strategischen Entscheidungen. Zu meinen besonderen Fachgebieten zählt zudem die steuerliche Einordnung und Deklaration von Kryptowährungen, Token und anderen digitalen Wirtschaftsgütern – sowohl im betrieblichen als auch im privaten Bereich. Dabei profitieren Sie von meiner fundierten steuerlichen und rechtlichen Expertise im Umgang mit digitalen Finanzinnovationen.
Unternehmenssteuern
Steuerliche Beratung für Unternehmen jeder Rechtsform – von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge.
Jahresabschlüsse
Ein ordentlicher Jahresabschluss ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Steuerung Ihres Unternehmens.
Steueroptimierung
Jede Steuerlast birgt Gestaltungsmöglichkeiten. Gemeinsam erarbeiten wir legale Wege, Ihre Steuerlast nachhaltig zu senken.
Finanzbuchhaltung & Lohnbuchhaltung
Eine sorgfältige Buchführung ist die Basis für unternehmerischen Erfolg. Ich übernehme Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung – effizient, digital und rechtssicher.
Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte
Steuerliche Beratung für Bitcoin, Ethereum & Co. – rechtssicher bei Trading, Staking, Lending und Earning. Ein aktueller Fachkenntnisnachweis nach § 15 FAO und jahrelange Berufspraxis stützen meine Expertise in diesem Bereich.
Besprechen Sie Ihr Anliegen persönlich mit mir. Buchen Sie hier eine Erstberatung.
Sie haben steuerliche Fragen oder benötigen Unterstützung? In der Erstberatung klären wir gemeinsam Ihre Anliegen – persönlich, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Hinweis: Wenn eine Mandatsbeziehung entsteht, wird die Erstberatung nicht berechnet. Andernfalls beträgt das Honorar 150 € zzgl. MwSt.
1
Steuerliche Ausgangslage analysieren
Ich verschaffe mir ein genaues Bild Ihrer individuellen Situation – ob Privatperson, Unternehmer oder Freiberufler. So lassen sich Chancen, Risiken und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten frühzeitig erkennen.
2
Konkrete Lösungsansätze besprechen
Wir prüfen gemeinsam, welche Gestaltungen steuerlich sinnvoll sind und welche Maßnahmen in Ihrem Fall den größten Mehrwert bieten – von der Strukturierung Ihrer Einkünfte bis zu digitalen Prozessen.
3
Klare Handlungsempfehlung für Ihre nächsten Schritte
Am Ende der Erstberatung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung und eine Empfehlung, wie Sie Ihr Anliegen effizient und rechtssicher umsetzen können.
Standort Unterföhring
Münchner Straße 121, 85774 Unterföhring
Häufig gestellte Fragen
Transparenz ist mir wichtig. Deshalb beantworte ich hier die Fragen, die mir in meiner täglichen Arbeit besonders häufig gestellt werden.
Welche Arten von Steuerberatungen für Unternehmen bieten Sie an?
Ich betreue Unternehmen aller Rechtsformen – vom Einzelunternehmer bis zur Kapitalgesellschaft. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Jahresabschlüssen, betriebliche Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie steuerliche Beratung bei Gründung, Umstrukturierung oder Nachfolge.
Was bringt mir als Privatperson eine Steuerberatung bei Ihnen konkret, insbesondere bei Erbschaften und Schenkungen?
Als Privatperson profitieren Sie von einer individuellen Beratung, die über die reine Erstellung der Steuererklärung hinausgeht. Ich prüfe, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation bestehen, nutze für Sie alle relevanten Freibeträge und achte darauf, dass Ihre Steuerlast nicht höher ist als notwendig. Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen innerhalb der Familie werfen häufig steuerliche Fragen auf. Ich berate Sie dabei, steuerliche Belastungen frühzeitig zu erkennen und vorhandene Gestaltungsspielräume sinnvoll zu nutzen.
Immobilien und Vermietung Bei Immobilien und Vermietung entstehen ebenfalls komplexe steuerliche Fragen – etwa zur Abschreibung, zu Werbungskosten oder zur steuerlichen Behandlung bei Verkauf oder Übertragung einer Immobilie. Eine fundierte Beratung hilft dabei, Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen. Kapitalanlagen und Wertpapierdepots Bei Kapitalanlagen und Wertpapierdepots – insbesondere bei ausländischen Brokern – müssen Gewinne, Verluste und Erträge häufig eigenständig im Rahmen der Einkommensteuererklärung erklärt werden. Die Aufbereitung der Transaktionsdaten, der Import der Abrechnungen sowie die korrekte Einordnung sind dabei entscheidend für eine vollständige und rechtssichere Deklaration. Sie erhalten als Beratungsergebnis nicht nur eine rechtssichere Steuererklärung, sondern auch wertvolle Hinweise und eine Strategie für zukünftige Jahre – verständlich erklärt und zuverlässig umgesetzt.
Wie begleiten Sie Unternehmen bei der Umstellung auf digitale Buchhaltungsprozesse?
Ich unterstütze Unternehmen bei der Umstellung auf eine vollständig digitale Buchführung – von der revisionssicheren Belegerfassung über die automatisierte Datenübertragung in die DATEV-Cloud bis hin zur laufenden digitalen Zusammenarbeit. Durch die Integration moderner Systeme wie DATEV Unternehmen online wird der gesamte Beleg- und Buchungsprozess effizienter, transparenter und papierlos. Das entlastet Sie und Ihr Team von zeitaufwendigen Routineaufgaben und schafft Synergien zwischen Kanzlei, Mandant und Finanzverwaltung.
Wie beraten Sie Mandanten bei der steuerlichen Einordnung von Krypto-Erträgen konkret?
Die steuerliche Behandlung von digitalen Vermögenswerten wie Bitcoin, Ethereum und anderen Token ist anspruchsvoll und hängt stets von der jeweiligen Einkunftsart ab.
Je nach Finanzinstrument, Haltefrist und Nutzungsart können Erträge steuerlich unterschiedlich klassifiziert werden – etwa als private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) oder sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG).
Zudem treten neue europäische Vorgaben wie die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) und die DAC-8-Richtlinie in Kraft, die erweiterte Meldepflichten und Transparenzanforderungen für Plattformen und Steuerpflichtige schaffen. Meine Kanzlei analysiert Ihre Transaktionen detailliert, ordnet diese rechtssicher ein und bewertet steuerliche Konsequenzen nach aktueller Rechtslage. Auf dieser Grundlage entwickle ich Halte- und Veräußerungsstrategien, die steuerliche Risiken minimieren und Gestaltungsspielräume optimal nutzen. Damit alle Transaktionsdaten vollständig und prüfungssicher in die steuerliche Bewertung einfließen, erfolgt die Datenübermittlung strukturiert und digital: Mandanten können ihre Handelsaktivitäten über DATEV-kompatible CSV-Dateien bereitstellen oder auf spezialisierte Tools wie CoinTracking, Blockpit oder Accointing zurückgreifen. Viele Krypto-Börsen (z. B. Binance, Kraken, Coinbase oder Bitpanda) bieten zudem API-Schnittstellen, über die Transaktionsdaten automatisiert, sicher und fortlaufend synchronisiert werden können. Auch bei der Nutzung von Hardware-Wallets (z. B. Ledger, Trezor, BitBox) lassen sich Transaktionen über die jeweilige öffentliche Blockchain-Adresse auslesen und in die steuerliche Auswertung einbeziehen. Diese Daten ermöglichen eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation sämtlicher Bewegungen – unabhängig davon, ob die Assets auf Börsen oder privaten Wallets liegen. Die aufbereiteten Datensätze lassen sich anschließend in die DATEV-Umgebung integrieren und dort fachgerecht weiterverarbeiten – effizient, nachvollziehbar und revisionssicher. Darüber hinaus kann ein laufendes Gewinn-/Verlust-Monitoring eingerichtet werden, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und steuerlich fundierte Entscheidungen zu treffen. So lassen sich teure Fehler, Nachzahlungen oder Bußgelder vermeiden, während Sie Ihre steuerlichen Pflichten transparent und rechtskonform erfüllen. Alle Bewertungen erfolgen unter Berücksichtigung der aktuellen BMF-Schreiben und der jeweils geltenden Rechtsprechung.
Wie berechnen Sie Ihre Leistungen?
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Für bestimmte Leistungen können wir auch individuelle Honorarvereinbarungen treffen.
Thorsten Strauß Steuerberater
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