Die steuerliche Behandlung von digitalen Vermögenswerten wie Bitcoin, Ethereum und anderen Token ist anspruchsvoll und hängt stets von der jeweiligen Einkunftsart ab.
Je nach Finanzinstrument, Haltefrist und Nutzungsart können Erträge steuerlich unterschiedlich klassifiziert werden – etwa als
private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG),
Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) oder
sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG).
Zudem treten neue europäische Vorgaben wie die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) und die DAC-8-Richtlinie in Kraft, die erweiterte Meldepflichten und Transparenzanforderungen für Plattformen und Steuerpflichtige schaffen.
Meine Kanzlei analysiert Ihre Transaktionen detailliert, ordnet diese rechtssicher ein und bewertet steuerliche Konsequenzen nach aktueller Rechtslage. Auf dieser Grundlage entwickle ich Halte- und Veräußerungsstrategien, die steuerliche Risiken minimieren und Gestaltungsspielräume optimal nutzen.
Damit alle Transaktionsdaten vollständig und prüfungssicher in die steuerliche Bewertung einfließen, erfolgt die Datenübermittlung strukturiert und digital:
Mandanten können ihre Handelsaktivitäten über DATEV-kompatible CSV-Dateien bereitstellen oder auf spezialisierte Tools wie CoinTracking, Blockpit oder Accointing zurückgreifen.
Viele Krypto-Börsen (z. B. Binance, Kraken, Coinbase oder Bitpanda) bieten zudem API-Schnittstellen, über die Transaktionsdaten automatisiert, sicher und fortlaufend synchronisiert werden können.
Auch bei der Nutzung von Hardware-Wallets (z. B. Ledger, Trezor, BitBox) lassen sich Transaktionen über die jeweilige öffentliche Blockchain-Adresse auslesen und in die steuerliche Auswertung einbeziehen.
Diese Daten ermöglichen eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation sämtlicher Bewegungen – unabhängig davon, ob die Assets auf Börsen oder privaten Wallets liegen.
Die aufbereiteten Datensätze lassen sich anschließend in die DATEV-Umgebung integrieren und dort fachgerecht weiterverarbeiten – effizient, nachvollziehbar und revisionssicher.
Darüber hinaus kann ein laufendes Gewinn-/Verlust-Monitoring eingerichtet werden, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und steuerlich fundierte Entscheidungen zu treffen.
So lassen sich teure Fehler, Nachzahlungen oder Bußgelder vermeiden, während Sie Ihre steuerlichen Pflichten transparent und rechtskonform erfüllen.
Alle Bewertungen erfolgen unter Berücksichtigung der aktuellen BMF-Schreiben und der jeweils geltenden Rechtsprechung.